- erste Lehnsherr des Gutes Schwöbber
http://www.feuerwehr-dehmke.de/wirsinddehmke/dehmkergeschichte.html
Im Jahre 1510 kündigte Johann von der Möhlen (der erste Lehnsherr des späteren Gutes Schwöbber, der 3 Meierbauern zu Schwöbber) dem Stifte Hameln das Lehn Schwöbber unter der Bedingung, daß dasselbe seinem Schwager, dem Statius von Münchhausen, der bis dahin das Schloß Artzem besaß, als Lehn überwiesen würde. Ein Grund dafür war, daß von der Möhlen seinem Schwager Münchhausen 1000 Reichstaler schuldete, die er nicht zurückzahlen konnte. So bekam Statius von Münchhausen die 3 Meierhöfe zu Schwöbber mit den dazugehörigen 11 Hufen Landes in dem Gerichte Artzen gelegen und 6 Kothstellen. Grubenhagen ist nach der Belehnung Schwöbbers an Statius von Münchhausen, also im Jahre 1510, noch nicht an Schwöbber gefallen, sondern an der Herrschaft Artzem (Artelem) geblieben, wie dies eine Urkunde aus dem Jahre 1521 mitteilt.
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