Notater |
- http://portal.hsb.hs-wismar.de/pub/lbmv/mjb/jb043/351928758.html
....2) Verd. II, 47, Zeitschr. . f. Niedersachs. 1808, pag. 181 - hier ebenso wie Verd. II, No. 52 (von 1231) wird das zweite preposito nicht zu Ludero sondern zu Amelungo ....
... In dieser Urkunde thun die drei Mitglieder des Verdener Domcapitels Amelung, Propst zu St. Andreas, Scholaster Hermann und Kellner Hartmann als Testamentsvollstrecker des verstorbenen (Dom=)propstes Hildeward .....
Denn wenn es auch Pratje III, 166 (wieder abgedruckt Zeitschrift 1868, S. 183, aber wohl nicht nach dem Original korrigiert) zum Jahre 1235 heißt: prepositus Amelungus, scolasticus Verdensis etc., so ist der allbekannte St. Andreas=Propst gemeint; weiter aber wird vor scolasticus ein H. einzuschieben sein, denn 1233 wie 1239 erscheint ein Hermannus scolasticus3).
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